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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Mieter,

die Vermittlung Darßerleben (nachfolgend Vermittler genannt) handelt als Vermittler ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Eigentümer (nachfolgend Vermieter genannt). Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermittler.

Darßerleben ist kein Reiseveranstalter.

1. Vertragsgrundlage

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenso Bestandteil des Mietvertrages, wie die jeweils zum Ferienobjekt gehörende Hausordnung (wenn ausliegt).

Der Mieter erhält eine Buchungsbestätigung. Mit der Buchungsbestätigung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese Bedingungen und auch die in dem Ferienobjekt ausliegende Hausordnung verbindlich an. Der Mietvertrag wird erst mit Eingang der Anzahlung rechtswirksam.

2. Zahlungsbedingungen

Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Mietvertrages, der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor der Anreise auf das nachstehende Treuhandkonto des Vermittlers zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis am Anreisetag zu entrichten oder ein Einzahlungsbeleg /Überweisungsbeleg vorzulegen.

Zahlungsempfänger:

Sylke Hagemeister
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE17 1505 0500 0100 0075 46

3. Anreise

Am Anreisetag kann der Mieter das Ferienquartier frühestens ab 15.00 Uhr beziehen. In wenigen Ausnahmefällen kann sich die Einzugszeit in das Ferienquartier aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens verzögern. In diesen Fällen bitten wir freundlichst um Ihr Verständnis.

Die Schlüssel werden dem Mieter am Objekt erst nach erfolgter Zahlung des Mietpreises sowie der Zusatzleistungen ausgehändigt.

In der Regel gehört zu jeder Ferieneinheit 1 PKW-Stellplatz. Bei Anreise mit mehreren Fahrzeugen besteht kein Anspruch des Mieters auf das Abstellen der weiteren Fahrzeuge auf dem Grundstück. In diesen Fällen sind die weiteren Pkws auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen.

4. Abreise / Schlüsselübergabe / Auszug aus dem Mietobjekt

Am Abreisetag ist das Ferienquartier bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die ausgehändigten Schlüssel, wie abgesprochen, zurückzugeben.

Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Der Kühlschrank ist zu leeren, abzustellen und zu öffnen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll und die leeren Flaschen sind in die entsprechenden Abfallcontainer zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Bitte beachten Sie auch hier die Hinweise in der objektbezogenen Hausordnung. (wenn eine ausliegt)

5. Aufenthalt im Mietobjekt

Das Ferienquartier wird mit vollständigem Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend - aus dem Ferienobjekt entfernt und auch nicht umgestellt werden. Entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar oder der Einrichtung während der Mietzeit sind umgehend dem Vermittler zu melden und vom Mieter zum Selbstkostenpreis sofort zu ersetzen. Durch höhere Gewalt entstandene Schäden sind hiervon ausgeschlossen.

Die Anzahl der möglichen Übernachtungen (Personen) sowie der Mietpreis des Ferienquartiers richten sich nach dem jeweils gültigen Angebot und der Vereinbarung gemäß Mietvertrag. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienunterkunft (z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete) kann der Vertrag seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden. Gleiches gilt nach erfolgter Abmahnung bei schwerwiegendem Verstoß gegen die objektbezogene Hausordnung. Bitte beachten Sie daher unbedingt die jeweilige objektbezogene Hausordnung! Bei Belegung mit mehr Personen als im Vertrag angegeben behalten wir uns das Recht einer Nachberechnung des Übernachtungspreises oder einen Verweis der Ferienimmobilie vor.

6. Schlüsselnotdienst

Sollte der Feriengast sich aus dem Ferienquartier ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür Darßerleben oder eine Fachfirma (Schlüsseldienst) beauftragt werden, so trägt der Feriengast diese Kosten. Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.

7. Rücktritt durch den Mieter und Ersatzteilnehmer

Der Mieter hat jederzeit ein Rücktrittsrecht vor Reisebeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und wird mit Zugang bei dem Vermittler wirksam. Für den Fall des Rücktrittes oder Nichtantrittes der Buchung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann der Vermittler für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Dabei werden die gewöhnlich nicht angefallenen Aufwendungen (z.B. Endreinigung oder Kurtaxe) berücksichtigt.

Es gelten nachstehend pauschalierte Kosten als Stornopauschale zu Gunsten des Vermieters bzw. des Vermittlers:

    bis 150 Tage vor Mietbeginn: Bearbeitungsgebühr / Stornierungsgebühr 70 EUR inkl. MwSt.
    149 Tage bis 90 Tage vor Mietbeginn: Höhe der Anzahlung
    89 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 90 % des Übernachtungspreises
    am Tage des Mietbeginns bzw. bei Nichtantritt des Mietverhältnisses: 100 % des Übernachtungspreises

Für jede Stornierung fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr / Stornierungsgebühr in Höhe von 70 EUR inkl. MwSt. an.

Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.

Die vorgenannten Stornogebühren sind sofort fällig und können mit der geleisteten Anzahlung verrechnet werden.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Der Mieter ist bis zum Mietbeginn berechtigt, eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten zu lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung bei der Vermittlung. Dem Wechsel kann jedoch von Seiten des Vermieters bzw. der Vermittlung widersprochen werden, wenn in der Eigenschaft der Ersatzperson ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.

8. Rauchverbot in Ferienobjekten

Es besteht grundsätzlich in allen Ferienimmobilien ein absolutes Rauchverbot. Sollten der Vermieter oder wir als Vermittler einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei Abreise in dem gebuchten Ferienobjekt feststellen, so erhält der Vermieter einen Anspruch auf einen Schadensersatz, zum Ausgleich für gesonderte Reinigungsmaßnahmen (z.B. spezielle Textil- oder Polsterreinigung) und, wenn erforderlich, für eine malermäßige Instandsetzung. Zudem wird dem Gast gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen.

9. Internetnutzung in Ferienobjekten

In ausgewiesenen Ferienobjekten steht dem Gast ein Internetzugang zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Ich weise darauf hin, dass der Gast keinen Anspruch auf diese Leistung hat. Der Vermieter sowie der Vermittler übernehmen keine Verantwortung und Haftung für die vom Gast besuchten Internetseiten und deren Inhalte sowie daraus resultierende Downloads, Bestellungen oder sonstige Verpflichtungen. Der Vermieter und der Vermittler lehnen jegliche Haftung für den vom Eigentümer bereitgestellten und vom Gast genutzten Internetzugang ab. Weiterhin werden nicht für die einwandfreie Funktion des Gerätes sowie der Leistung des Providers gehaftet. Schadensersatzansprüche wegen fehlender Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen.

10. Kündigung durch den Vermieter / Vermittler

Der Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz vorheriger Abmahnung weiter nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.

11. Haftung des Vermittlers

Die Haftung der Vermittlung ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen.

12. Gewährleistung

Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Mietobjektes kann der Mieter bis 24 Stunden nach seiner Anreise Abhilfe verlangen. Dabei hat der Mieter Mitwirkungspflicht und ist verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.

13. Kurtaxe

Die Kurabgabe wird entsprechend der ortsüblichen Satzung erhoben und ist ebenfalls bei Anreise beim Vermittler zu zahlen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit den unwirksamen Regelungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke ausweist.